Nützliche Informationen

Usbekistan erwarb schon lange das Interesse der Reisenden aller Welt. Jährlich besuchen das Land tausende Touristen, die mit der  reichen Geschichte unseres Landes bekannt machen mochten, die weltbekannten Denkmaler der Kultur besichtigen mochten.

Dafür muss man einige Formalitaten erledigen. Alle ausländischen Bürger und Personen ohne Bürgerschaft dürfen nach Usbekistan mit dem Einfahrvisum einfahren und mit dem Transit durch sein Territorium reisen.

Nur die Burger der einzelnen Länder dürfen Usbekistan ohne Visum besuchen.

Das bilaterale visumlose Regime wird mit Kirgisen (bis zu 60 Tage), Aserbaidschan, Armenien, Belorussien, Grusien, Kasachstan, Moldawien, Russland und Ukraine festgesetzt.

Für Burger von Osterreich, Belgien, Großbritannien, Deutschland, Spanien, Italien, Lettland, Malaysia, Frankreich, Schweiz und Japan existiert vereinfachte Ordnung der Visumerhaltung.

Den Touristen aus diesen Ländern werden vielfache Visa bis zu einem Monat, den Vertretern der Geschäftskreise bis zu einem Jahr (Malaysiens-bis zu 6 Monaten) gegeben. Dabei wird nicht ein Tourvoucher oder eine Anrede der einladenden juristischen oder physischen Person ans Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten der Republik Usbekistan verlangt. Visa werden wahrend  2 Arbeitstage ausgefertigt (der Tag  vom Empfang der Dokumente gehört nicht zu dieser Frist).

Mit Ungarn und China (bis zu 30 Tage), Vietnam und der Republik Korea (bis zu 60 Tage), Brasilien, Rumänien, Singapur, Slowakien und der Türkei (bis zu 90 Tage) wird das visumlose Regime für Besitzer der diplomatischen Passe bestimmt .Die Burger dieser Länder, die über diplomatische Passe verfugen und als Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen oder konsularischer Ämter eigener Länder, die auf dem Territorium Usbekistans liegen, akkreditiert sind und ihre Familienangehörigen dürfen ohne Visum  einfahren und sich ohne Visum während der ganzen Arbeitsperiode aufhalten.

Usbekistan und Japan geben Visa beiderseitig ohne Erheben der konsularischen Sammlungen.

Visa für Einfahrt in die Republik Usbekistan (Einfahrt-, Einfahrt-Ausfahrt, Transitvisa) werden den ausländischen Bürgern gegeben:

  • von den konsularischen Ämtern der Republik Usbekistan im Ausland, im Fall der Abwesenheit solcher-von den konsularischen Ämtern der anderen Länder, die über bilaterale Vereinbarungen mit dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten der Republik Usbekistan verfugen;
  • von den konsularischen Büros des Außenministeriums der Republik Usbekistan in Flughafen, die über eine Verbindung mit ausländischen Ländern verfugen.

Visumunterstutzung wird nach dem Gesuch der einladenden juristischen und physischen Personen ausgefertigt, die sich  ständig oder zeitweilig auf dem Territorium Usbekistan befinden und im Außenministerium der Republik Usbekistan vorgestellt sind.

Zur Liste der nötigen Dokumente für Einladung der Ausländer von den juristischen Personen gehören:

  • Visumanforderung auf dem speziellen Formular der Organisation des bestimmten Musters;
  •  Elektronenfragebogen von http://evisa.mfa.uz
  • Kopien der Passe der eingeladenen Person, des Haupts der Organisation und der bevollmächtigten für Vorstellung der Dokumente Person;
  • Kopien der Dokumente von der Organisation (Lizenz, Certificates, Ausweise usw.);
  • Коpien der Anordnungen fürs Haupt und bevollmächtigte Person;
  • Kopie der Vollmacht der Organisation für bevollmächtigte Person;

Beim Ausfertigen vom Visum nach der Ankunft im Flughafen „Taschkent“ muss man auch Kopien der Flugkarten oder Reservierung gewahren;

Liste der nötigen Dokumente für die Einladung der Ausländer von den physischen Personen;

  • Visumanforderung nach dem bestimmten Muster;
  • Elektronenfragebogen von http://evisa.mfa.uz
  • Kopien der Passe der einladenden und eingeladenen Person;
  • Ausfertigung des Mitteilungsdokuments  über die Einladung, die vom Innenministerium der Republik Usbekistan gegeben ist;
  • Kopien der Dokumente, die Verwandtschaft bestätigen (wenn es sie gibt);
  • Beim Ausfertigen vom Visum nach der Ankunft im Flughafen „Taschkent“ muss man auch Kopien der Flugkarten oder Reservierung gewahren;

Die Frist der Durchsicht der Ansuchen der juristischen und physischen Personen im Innenministerium beträgt 10 Arbeitstage bei der Befolgung der bestimmten Ordnung, die mit nötigen Dokumenten verbunden ist.

Bei der Erhaltung vom Visum müssen ausländische Burger und Personen ohne Bürgerschaft in diplomatische Vertretung oder ins konsularische Amt Usbekistans im Ausland folgende Dokumente vorweisen:

  • den Pass oder das Dokument der Person ohne Bürgerschaft, die Frist der Gültigkeit des Passes muss die Frist der Gültigkeit vom Visum mindestens um 3 Monate übersteigen;
  • das gefüllte Visumfargebogen (2 Exemplare);
  • 2 farbige Fotos in der Paßgröße;

Für die Erhaltung vom Transitvisum müssen ausländische Burger und Personen ohne Bürgerschaft außer den genannten Dokumenten das  Visum des Ankunftslandes und Fahrdokumente mit dem bestätigten Datum der Abfahrt aus Usbekistan ins Ankunftsland haben. Die Frist der Durchsicht der Dokumente in diesem Fall beträgt 3 Tage und Nachte.

Ausländische Bürger und Personen ohne Bürgerschaft, die nach Usbekistan aus dem Land, wo es keine diplomatische Vertretung oder kein konsularisches Amt gibt, anzukommen beabsichtigen, können Visa nach der Ankunft im Sektor der Visumversorgung des Innenministerium der Republik Usbekistan im internationalen Flughafen „Taschkent“ erhalten. Dafür soll sich  die einladende juristische oder physische Person, die sich auf dem Territorium Usbekistans befindet, vorzeitig nach der bestimmten Ordnung  ans Innenministerium der Republik Usbekistan richten, eine entsprechende Bestätigung (den Stempel) des Abteils der Visaversorgung der konsularischen Administration erhalten und an die eingeladene Person senden. Diese Bestätigung wird von der eingeladenen Person beim Kauf des Flugtickets, bei der Passkontrolle im Land des Aufenthalts vorgewiesen. Danach wird für eingeladene Person ein Visum nach der Ankunft im Sektor der Visumversorgung des Innenministeriums der Republik Usbekistan im internationalen Flughafen „Taschkent“ ausgefertigt.

Fürs Ausfertigen und Erteilung der Visa werden von der Gesetzgebung der Republik Usbekistan nächste Tarife der konsularischen Sammlungen vorausgesehen:

а) Für einmalige Visa

bis zu  7 Tagen — 40 Dollars USA;

bis zu 15 Tagen — 50 Dollars USA;

bis zu 30 Tagen — 60 Dollars USA;

bis zu  3 Monaten — 80 Dollars USA;

bis zu 6 Monaten — 120 Dollars USA;

bis zu einem Jahr — 160 Dollars USA.

Anmerkung: für jedes zusätzliche Vielfache des Visums wird der Taif um 10 Dollars vergrößert.

 

b) Für vielfache Visa:

bis zu 6 Monaten — 150 Dollars USA;

bis zu einem Jahr — 250 Dollars USA.

 

c) Für Transitvisa:

bis zu 72 Stunden — 40 Dollars USA;

fürs zweimalige Transitvisum -50 Dollars USA.

 

d) Für Gruppenvisa (die Gruppe muss aus mindestens 10 Menschen bestehen, Kinder bis zum 16-en Alter exkl.)

bis zu 15 Tagen — 15 Dollars USA von jeder Person;

bis zu 30 Tagen — 25 Dollars USA von jeder Person;Bei der Erteilung der Visa werden auch die Sammlungen für den Ersatz der Ausgaben erhoben,  die mit dem Ausfertigen vom Visum verbunden sind. Die Hohe dieser Sammlungen hangt von der Stelle des Ausfertigens vom Visum (von der Bürgerschaft der fordernden Person unabhängig).

Anmerkung: Für Burger der Länder, mit denen die entsprechenden bilateralen Vereinbarungen unterzeichnet sind, kann andrere Ordnung des Ausfertigens der Einfahrtvisa in die Republik Usbekistan vorausgesehen.

Für Touristen, die nach Usbekistan ankommen, ist es zu beachten, dass die Einfuhr in die Republik Usbekistan des ausländischen Bargelds für Residenten und nicht Residenten in der unbeschrankter Anzahl mit der obligatorischer Zolldeklaration der Form (T-6) erlaubt ist.

Ausländisches Bargeld mit der Anzahl mehr als 5 000 Dollars USA wird in die Republik  nach  der Erteilung vom Zollamt des Ausweises der Form TS-28 durchgelassen.

Die Ausfuhr des ausländischen Bargelds aus der Republik Usbekistan für nicht Residenten ist erlaubt im Ausmaß des Gelds, das früher in die Republik laut der Zolldeklaration eingeführt wurde. Als Grund für die Ausfuhr vom nicht Residenten des ausländischen Bargelds in der mehrerer Anzahl  als Summe, die in der Zolldeklaration der Form T-6 (bei der Einfuhr gefüllte) oder im Ausweis TS-28 (vom Zollamt bei der Einfuhr gegebene) bestimmt wurde, dient die Genehmigung der Bank. Beachten Sie: nicht deklarierte oder zweifelhaft deklarierte, nicht gezeigte bei der Zollkontrolle ausländische Wahrung,  Reisescheine,  Wahrung-, Materialwerte und andere Gegenstande gehören zur Verletzung der Zollregeln. Die Personen, die diese Zollregeln verletzen, sind laut der Gesetzgebung der Republik Usbekistan verantwortlich.

Die Ausfuhr der Reisescheine ist mit der Anweisung ihrer Anzahl in der Zolldeklaration T-6 erlaubt.

Die Übergabe den anderen Personen der Bankengenehmigung für die Ausfuhr der ausländischen Wahrung ist verboten.

Die bei der Zollkontrolle entdeckte falsche ausländische Wahrung wird nicht durchgelassen. Falsche Wahrung wird mit dem Ausfertigen der prozessualen Dokumente in bestimmter Ordnung aufgehalten.

Folgende Waren, die nach Usbekistan von den physischen Personen für eigene Bedürfnisse  eingeführt werden, sind zollfrei:

  • die Waren mit dem Wert nicht mehr als 1 000 Dollars USA, die aus den nicht benachbarten Ländern eingeführt werden;
  • die Waren mit dem Gesamtwert 10 Dollars USA, die aus den benachbarten Ländern eingeführt werden (Afghanistan, Kasachstan, Kirgisien, Tadschikistan, Turkmenistan).

Folgende Waren, die von den physischen Personen eingeführt werden, sind von der Akzisensteuer frei:

  • der gebratene oder nicht gebratene Kaffee mit dem Koffein oder ohne das-2kg;
  • Kaviar vom Stör   – 0,5 kg;
  • Ersatze vom Kaviar  – 1 kg;
  • Zuckerwaren – 5 kg;
  • Schokolade in Tafeln und Briketts mehr als 2kg-5kg;
  • die Waren aus dem Getreide, aus Getreidearten, der Starke und Mehl, Mehlzuckerwaren- 10 kg;
  • die Lebensmittel der Verarbeitung von Gemüsen, Nüssen, Fruchten und anderen Pflanzen-5 kg;
  • gemischte Nahrungsmittel-2kg;
  • -Bier 2 L;
  • alkoholfreie Getränke, Safte (außer den Agrumisaften) – 2 L;
  • alle Arten der Alkoholwaren (außer Brei)-2L  ;
  • alle Arten der Tabakwaren-10 Päckchen;
  • Parfumerie – zu 2 Einheiten jeder Benennung;
  • Autokosmetik  – zu 2 Einheiten jeder Benennung;
  • Wasch-und Putzmittel  – 5 kg;
  • Waren aus natürlichem und künstlichem Leder, außer den Schultaschen  und dem Ranzen -zu einer Einheit jeder Benennung, aber nicht mehr als 3;
  • Kleidung und Details  der Kleidung aus dem natürlichen Leder-zu einer Einheit jeder Benennung , nicht mehr als 3 Einheiten;
  • Oberkleider und Kopfbedeckungen aus dem natürlichen Fell-zu einer Einheit jeder Benennung, nicht mehr als 3 Einheiten;
  • Teppiche und Teppichwaren -15 m2;
  • Strickwaren (mit der Hand oder Strickmaschine gestrickte)-zu einer Einheit jeder Benennung;
  • Bettwasche-5; Garnituren;
  • Keramikwaren- 1 Garnitur, nicht mehr als 24 Einheiten;
  • Kristallgeschirr -1 Garnitur, nicht mehr als 12 Einheiten;
  • Juwelierwaren aus den Edelmetallen und Edelsteinen-5Waren mit dem Gesamtgewicht nicht mehr als 30 g;
  • Bijouterien – nicht mehr als 0,5 kg;
  • Kuchengerate, Messer, Löffel, Gabeln und andere aus den nicht Edelmetallen, darunter auch mit den Edelmetallen bedeckte- 1 Garnitur, aber nicht mehr als 24 Einheiten;
  • Video- und Audioapparatur -zu einer Einheit jeder Benennung, aber nicht mehr als 3 Einheiten;
  • Uhren aller Arten  – 2 Einheiten.;
  • Kronleuchter, Beleuchtungsausrüstung- 2 Einheiten.